Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Seit dem 1.1.2005 regelt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) das Anstellungsverhältnis für rund 9'000 Angestellte des Kantons und der Volksschulen (inkl. Kindergärten).
Der Kanton Solothurn verfügt damit als erster öffentlicher Arbeitgeber über einen Gesamtarbeitsvertrag für:
• 3'000 Volksschullehrpersonen (inkl. Kindergärten)
• 3'000 Spitalangestellte
• 1'900 Verwaltungsangestellte (inkl. Gerichts- und Werkpersonal)
• 800 kantonale Lehrpersonen
• 350 Polizeiangestellte
Zuständig für Umsetzung und die Weiterentwicklung des GAV ist eine paritätische Kommission der Sozialpartner:
die Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO).
Aktuelle Verhandlungen:
- Berufsauftrag und Arbeitszeit Lehrpersonen (Projektgruppe AZDALP)
- Überprüfung der Lohnklassen-Einreihung der Lehrpersonen (Projektgruppe ZULESYS)



