Promotionsreglement
Die Sek-I-Reform, die integrative Schulung, die Frühfremdsprachen sowie verschiedene politische Vorstösse erfordern eine Totalrevision des Promotionsreglements der Volksschule.
Der LSO hat den Entwurf dazu zur Stellungnahme erhalten. Das neue Promotionsreglement (künftig: Laufbahnreglement genannt) gliedert sich in fünf Teile: Allgemein Bestimmungen, Primarschule, Sekundarschule, Spezielle Förderung und Übertritt in die Schulen der Sekundarstufe II.
Eine der Hauptveränderungen stellt die Wiedereinführung der Noten in der 1. bis 3. Klasse der Primarschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht dar. Ferner soll künftig in der Primarschule auf eine unfreiwillige Repetition und damit auf die Promotion verzichtet werden. Schüler mit speziellem Förderbedarf sollen teilweise individuelle Lernziele erhalten, mit entsprechendem Hinweis im Zeugnis. Die Promotionsordnung der Sekundarstufe I wurde bereits innerhalb der Umsetzung der Sek-I-Reform ausführlich diskutieret.



