Ratgeber
Rechtsberatung kompakt
| Altersentlastung: Zeitpunkt Ab wann habe ich Anspruch auf Altersentlastung? Ab dem Schuljahr, in dem du den 58. Geburtstag feiern kannst (GAV §361). Beispiel: 58. Geburtstag = 7. Juni 2011, Altersentlastung ab Schuljahr 2010/2011, also ab 1. August 2010. |
| Mutterschaftsurlaub: Beginn Wann beginnt der Mutterschaftsurlaub? Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit der Geburt des Kindes. |
| Mutterschaftsurlaub: Krankheit Wenn ich vor der Geburt nicht mehr arbeiten kann: Wir diese Zeit an den Mutterschaftsurlaub angerechnet? Nein. Diese Zeit gilt als Krankheit und darf nicht an den Mutterschaftsurlaub angerechnet werden (Arztzeugnis erforderlich). |
| Treueprämie bei Pensionierung Habe ich Anspruch auf eine Teil-Treueprämie, wenn ich pensioniert werde? Ja, ab 15. Dienstjahren 3 Tage pro weiteres Dienstjahr seit der letzten Treueprämie. Ab 20. Dienstjahren 4 Tage pro weiteres Dienstjahr seit der letzten Treueprämie (GAV §170). Beispiel: Pensionierung mit 43 Dienstjahren: letzte Treueprämie mit 40 Dienstjahren. Anspruch: 3 zusätzliche Dienstjahre = 3x4 = 12 Tage Treueprämie. |
| Treueprämie: Wappenscheibe Habe ich auch Anspruch auf eine Wappenscheibe oder ein gleichwertiges Geschenk wie die Staatsangestellten? Ja, nach 25. Dienstjahren oder bei der Pensionierung nach mindestens 21 Dienstjahren. |
| Unterrichtspensum: Höhe Pflichtpensum Ich habe einen unbefristeten Anstellungsvertrag für ein Vollpensum. Kann die Schulleitung das Pensum einseitig und eine Woche vor Schulbeginn auf 30 Lektionen erhöhen? Nein. Das Vollpensum in der Volksschule beträgt 29 Lektionen (GAV §352). Zudem kann ein ungekündigter Anstellungsvertrag nicht einseitig abgeändert werden. |
| Unterrichtspensum: Zusatzlektion Da niemand für die Übernahme der ICT-Lektion gefunden wurde, übernehme ich diese zu meinem Vollpensum hinzu. Wird diese entschädigt? Selbstverständlich. Das Vollpensum beträgt 29 Lektionen. Eine zusätzliche Lektion wird mit 1/29 des aktuellen Lohnes entschädigt. |



