Ausserschulische Erfahrungen

Ab 1. August 2024 werden bei den Volksschullehrpersonen auch ausserschulische Berufserfahrungen bei der Festlegung der Erfahrungsstufe angerechnet. Zudem werden neu auch Unterrichtstätigkeiten in Sonderschulheimen und staatlich genehmigten Privatschulen anerkannt.

Folgende Erfahrungen mit unterschiedlicher Gewichtung werden künftig angerechnet (vgl. RRB vom 4. Juli 2023):

  • Unterrichtstätigkeit: 100%
  • schulnahe Berufserfahrungen (ohne Lehrtätigkeit, aber mit Bezug zur Schule): 60%
  • Berufserfahrungen ohne Bezug zur Schule: 40%
  • Lebenserfahrungen: 20%

Bei überschneidenden Erfahrungen wird jeweils die am höchsten gewichtete Erfahrung angerechnet.

Profitieren von der neuen Regelung können potenziell alle Lehrpersonen, die noch nicht auf der maximalen Erfahrungsstufe (E20) sind. Zuerst werden vom Volksschulamt alle Lehrpersonen, die ab 1. August eine neue Stelle antreten, eingestuft. Im Laufe des Schuljahres 2023/2024 werden dann alle übrigen Einstufungen überprüft, wenn die Lehrpersonen dies verlangen. Eine allfällige Neu-Einstufung erfolgt rückwirkend ab 1. August 2023 mit entsprechender Lohnnachzahlung.

Bei Neuanstellungen ab 1. August, bei denen bereits eine Einstufung nach bisheriger Regelung vorgenommen wurde, erfolgt nach Meldung durch die Schulleitung beim Volksschulamt eine Korrektur der Einstufung.

Wie gehe ich vor?

Die Überprüfung der Einstufung der bereits angestellten Lehrpersonen erfolgt nicht von selbst. Du musst aktiv werden! Für die Überprüfung müssen folgende Dokumente (PDF-Format) eingereicht werden:

  • Formular ‘Angaben zur Überprüfung der Einstufung’ (erhältlich bei der Schulleitung)
  • Detaillierter tabellarischer Lebenslauf gemäss Vorlage (erhältlich bei der Schulleitung)
  • Diplome, Studienbestätigungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbestätigungen

Die Überprüfung der Einstufung läuft immer über die Schulleitung. Diese leitet die Dokumente an das Volksschulamt weiter. Lehrpersonen können nicht direkt an das Volksschulamt gelangen.

 

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