Zu diesem Thema folgt hier ein Zitat aus der Mittelland-Zeitung vom 10. September 2003

"Jugendliche, die im Anschluss an die Schulzeit keine Lerhstellen-Lösung gefunden haben, werden von uns betreut", sagt Albrecht Stalder, Projektleiter beim Jugendprogramm (JUP)

Diese Jugendlichen haben sich bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) als arbeitslos angemeldet. Ähnlich wie bei den erwachsenen Stellensuchenden und Arbeitslosen werden sie dann einem Qualifizierungsprogramm zugewiesen, einem speziellen Jugendprogramm halt.

Im JUP werden die Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle, einer Anlehrstelle, einer Vorlehrstelle oder einer andern weiterführenden Lösung "gecoacht".
Zudem wird versucht, den Wissensstand der Schulabgänger zu erhalten. Dafür gibt es im JUP auch Unterricht.

Die Teilnehmer sind bei den RAV als Arbeitslose registriert und erhalten ein Arbeitslosentaggeld von monatlich Fr. 450.-.
Wer sich nicht am Jugendprogramm beteiligt, wird er mit einer Sperrfrist von 120 Tagen belegt.
Wer nach 260 Tagen keine Lösung hat, wird ausgesteuert.




Aktuellste Informationen findest du unter www.sove.ch




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