alt


Nachdem immer wieder festgestellt werden musst, dass unsere Werkklassenschülerinnen und -schüler im Vergleich zu den Oberschülern relativ jung in die Berufs- und Arbeitswelt entlassen werden, wurde 2002 in der AGW beschlossen, die alte Regelung, wonach ein Kind seinen Schuljahren gemäss eingestuft werden soll, durch folgende Neuregelung ersetzt:



neu


Schülerinnen und Schüler, welche nach einer Repetition aus einer Regelklasse in eine Kleinklasse kommen, sollen keine Klasse mehr überspringen. Sie werden demnach die 3. Werkklasse als 10. Schuljahr absolvieren.


Der Übertritt in eine 1. Oberschule kann
* sowohl nach der 6. Kleinklasse
* wie auch nach der 1. Werkklasse erfolgen.
In Ausnahmefälln können auch später noch Übertritte aus einer Werkklasse in die Oberschule vorgenommen werden.





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Berufsinfo ab 2006/2007
10. Schuljahr