ist eine Brücke zwischen Schule und Lehre

schliesst Bildungslücken in den elementaren Kulturtechniken wie Lesen, Verstehen, Schreiben und Rechnen

schafft optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übertritt in eine Berufs- oder Anlehre



Wer kann eine Vorlehre besuchen?


Jugendliche

die das 15. Altersjahr vollendet und in der Regel eine Werkklasse oder Oberschule besucht haben

die eine Berufs- oder Anlehre machen möchten, aber keinen Arbeitsplatz gefunden haben

die über genügend Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen

die sich engagiert und motiviert für ihr gestecktes Berufsziel einsetzen möchten



Wie läuft die Vorlehre ab?


3 ½ Tage arbeiten die Jugendlichen in einem Vorlehrbetrieb und werden mit den Tätigkeiten des gewünschten Berufes vertraut gemacht. Die Vorlehrbetriebe vermitteln ihnen die Grundlagen der Berufspraxis.

1 ½ Tage pro Woche besuchen die Jugendlichen die Berufsschule in Olten, wo sie die Möglichkeit haben, Bildungslücken zu schliessen und sich für den Übertritt in eine Berufsschule fit zu machen. Während des Schulferien arbeiten sie die ganze Zeit im Betrieb.

Die Vorlehre beginnt mit dem Schuljahr der Berufsschule in Olten und dauert ein Jahr.

NEU AB SCHULJAHR 2005/2006:
Der Schulbesuch erfolgt nur noch in ganzen Tagen. Während eines halben Schuljahres 1 Tag Unterricht, während des andern halben Schuljahres 2 Tage Unterricht.
Je nach Situation kann auch wochenweise abgewechselt werden.



Wer kann die Vorlehre anbieten?


Grundsätzlich ist es jedem engagierten Betrieb möglich, Vorlehren anzubieten.

Jugendliche in der Vorlehre belasten das bewilligte Ausbildungskontingent der Betriebe nicht.



Wie ist die Anstellung geregelt?


Zwischen Vorlehrling oder Lehrfrau, den gesetzlichen Vertretern oder Vertreterinnen, dem Vorlehrbetrieb und der Berufsschule wird ein Vorlehrvertrag abgeschlossen. Dieser kann beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bezogen werden.

Der Abschluss eines Vorlehrvertrages verpflichtet den Vorlehrbetrieb nicht zum Abschluss eines Lehr- oder Anlehrvertrages. Es besteht lediglich die Verpflichtung, den Vorlehrling oder die Vorlehrfrau drei Monate vor Vertragsablauf über eine allfällige Weiterbeschäftigung zu informieren.



NEU ab 2005/2006


Ab Schlujahresbeginn im August 2005 nimmt die Berufsfachschule in Olten noch mehr Rücksicht auf Schülerinnen und Schüler, welche mit dem Lernen Probleme haben.

Es wird vermehrt Gewicht auf die Lern-und Arbeitstechnik gelegt.

Eine ausführlichere Darstellung der Neuerungen findet sich HIER.




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10. Schuljahr